Im Bereich der Erfahrungsmedizin gibt es bis heute nur wenige offiziell anerkannten Ausbildungen. Das bedeutet, dass theoretisch jeder «Therapeut» Behandlungen anbieten kann, dies auch wenn er über keine oder nur eine ungenügende Ausbildung verfügt.
Aus diesem Grund hat das EMR (Erfahrung medizinisches Register) ein Qualitätslabel für erfahrungsmedizinisch tätige Therapeuten entwickelt. Dieses Label basiert auf einer Vielzahl von Qualitätskriterien, den sogenannten Registrierungsbedingungen.
Zu den Registrierungsbedingungen zählen beispielsweise die Ausbildung des Therapeuten, seine praktische Erfahrung, sein Leumund und die kontinuierliche Weiterbildung.
Das EMR prüft diese Qualitätskriterien bei jedem Therapeuten, der sich beim EMR registrieren lassen möchte. Erst wenn ein Therapeut nachweislich das EMR-Reglement erfüllt, erhält er das EMR-Qualitätslabel.
Das EMR-Qualitätslabel steht somit für einen hohen Therapiestandard, der für viele Schweizer Versicherer eine Voraussetzung ist, um erfahrungsmedizinische Leistungen im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung zu vergüten.
Das EMR-Qualitätslabel leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Patientenschutz, hilft aber auch Therapeuten mit einer soliden Ausbildung, sich von andern Therapeuten mit einer ungenügenden Ausbildung abzugrenzen.
Die EMR-Qualitätskriterien sind im EMR-Reglement festgelegt. Die Vergabe des EMR-Qualitätslabels ist demnach vor allem an folgende Bedingungen geknüpft:
Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung an einer professionellen Ausbildungsstätte mit einer bestimmten Mindestzahl an Ausbildungsstunden in Schul- und Erfahrungsmedizin je nach Methode
Gerne unterstütze ich Sie im Bereich der Komplementärmedizin, mit auf Sie abgestimmte,
differenzierte Behandlungsmethoden und meiner langjährigen Erfahrung.
Im Waldacher 57
8303 Baltenswil